Einschränkung des Wasserverbrauchs

14. Juli 2026
Einschränkung des Wasserverbrauchs ab sofort

Die anhaltende Trockenheit und die ausbleibenden Niederschläge haben zu einem kritischen Tiefstand unserer Trinkwasserreserven geführt. Um die Trink- und Löschwasserversorgung in unserer Gemeinde weiterhin lückenlos zu garantieren, müssen wir Massnahmen ergreifen.

Der Gemeinderat hat daher ab sofort ein striktes Verbot für nicht zwingend notwendigen Wasserbezug erlassen.

Was ist ab sofort VERBOTEN?

  • Pools & Schwimmbäder: Das Befüllen sowie Nachfüllen von privaten Pools, Planschbecken und Schwimmbädern ist untersagt.
  • Rasen & Garten: Das Bewässern von Rasenflächen, Sträuchern und grossflächigen Gartenanlagen mit Trinkwasser ist verboten. (Ausgenommen ist das gezielte Giessen von Nutz und Balkonpflanzen von Hand). Der Wasserbezug an unseren Dorfbrunnen ist für das Bewässern gestattet, da diese nicht an der Trinkwasserversorgung angeschlossen sind und über separate Quellen gespiesen werden.
  • Fahrzeugreinigung: Das Waschen von Autos, Motorrädern oder anderen Fahrzeugen auf privaten Grundstücken ist untersagt.
  • Reinigungsarbeiten: Das Abspritzen von Vorplätzen, Terrassen, Wegen und Fassaden ist nicht gestattet.

Wir bitten Sie um Kenntnisnahme und um Verständnis. Die Aufhebung der Massnahmen werden wir auf unserer Homepage publizieren.