
Rebland zu verpachten
Der Gemeinderat Gemeinde Buch am Irchel publiziert gemäss dem Reglement über die Vergabe des Pachtlands folgende Neuverpachtung.
Neuverpachtung:
- 48 Aren Rebland auf dem Grundstück Kat.-Nr. 206
- der Pachtzins beträgt jährlich CHF 576.00
- die Pacht beginnt per 1. Oktober 2025
Kriterien für die Vergabe:
- Gemäss Reglement über die Vergabe des Pachtlands des Gemeinderats Buch am Irchel vom 14. September 2017.
- Bewerber/innen müssen in der Gemeinde wohnhaft und steuerpflichtig sein, vor Vollendung des 59. Altersjahres stehen und direktzahlungsberechtigt sein.
- Die zu verpachtende Fläche wird bestmöglich und gleichmässig auf die Bewirtschafter/innen aufgeteilt.
- Von den Regelungen kann abgewichen werden, wenn dies im Gemeindeinteresse notwendig ist. Die Kompetenz liegt beim Gemeinderat. Falls beispielsweise keine Bewerbung von Buch am Irchel eingeht, kann der Vertrag mit einem/einer Bewerber/in aus einer anderen Gemeinde abgeschlossen werden.
Sind Sie interessiert?
Bitte richten Sie ihre schriftliche Bewerbung bis spätestens am 30. Mai 2025 an den Gemeinderat Buch am Irchel, Kirchstrasse 1, 8414 Buch am Irchel. Bewerber/innen mit Wohnsitz ausserhalb von Buch am Irchel legen den Unterlagen eine Ausweiskopie sowie das Datenblatt der Direktzahlungen bei. Bei Fragen können Sie sich an den Gemeindeschreiber, Simon Baumann, Telefon 052 305 32 01 wenden.