Identitätskarte
Ab 2. November 2026 wird die neue biometrische Identitätskarte mit Chip eingeführt. Gleichzeitig bleibt die bisherige Identitätskarte ohne Chip weiterhin erhältlich. Bis zum 1. November 2026 gelten die bisherigen Bestimmungen. Die bisherige Identitätskarte ohne Chip kann weiterhin bei den Einwohnerdiensten der Stadt Dübendorf beantragt werden. Ab dem 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger zwischen der bisherigen Identitätskarte ohne Chip und der neuen biometrischen Identitätskarte mit Chip wählen. Der Bezug der biometrischen Identitätskarte ist freiwillig.
Identitätskarte OHNE Chip
Die bisherige, nicht-biometrische Identitätskarte bleibt weiterhin erhältlich und kann bei der Einwohnerkontrolle Buch am Irchel beantragt werden.
Bitte bringen Sie mit:
- die alte Identitätskarte (sofern vorhanden)
- bei Verlust oder Diebstahl zusätzlich eine polizeiliche Verlustanzeige
- ein digitales oder physisches Passfoto, das nicht älter als sechs Monate ist
Die Identitätskarte muss persönlich beantragt werden. Eine Stellvertretung ist nicht möglich. Dies gilt auch für minderjährige Kinder und Jugendliche. Diese müssen zusätzlich von einem Elternteil bzw. der Inhaberin oder dem Inhaber der elterlichen Sorge begleitet werden.
Die Vorschriften bezüglich Anforderungen an die Passbilder sind unbedingt einzuhalten. Das Foto kann auch mit dem Smartphone gemacht werden. Sie können sich, wenn Sie Hilfestellung benötigen, gerne an die Einwohnerkontrolle werden. Die Ausstellung dauert in der Regel 7-10 Tage.
Gebühren
|
Ausweisart
|
Preis in CHF |
Gültigkeit |
|
ID Erwachsene
|
70.00 |
10 Jahre |
|
ID Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre
|
35.00 |
5 Jahre |
Biometrische Identitätskarte MIT Chip
Ab dem 2. November 2026 kann zusätzlich die neue biometrische Identitätskarte beantragt werden. Die biometrische Identitätskarte enthält einen Chip. Auf diesem werden unter anderem das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert. Die Erfassung der biometrischen Daten erfolgt beim kantonalen Passbüro. Die biometrische Identitätskarte kann deshalb nicht bei der Gemeinde Buch am Irchel, sondern muss beim kantonalen Passbüro beantragt werden. Auch das Kombiangebot aus Pass und Identitätskarte ist beim kantonalen Passbüro zu beantragen. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Identitätskarte mit oder ohne Chip gewünscht wird.
Reisen in die EU: Was gilt?
Gemäss den aktuellen Informationen des Bundes wird eine Verpflichtung zur biometrischen Identitätskarte für EU-Reisen erst im Zusammenhang mit dem angepassten Freizügigkeitsabkommen (FZA) relevant. Dieses ist Teil des neuen Abkommens mit der EU (Paket Schweiz-EU) und noch nicht in Kraft. Im neuen FZA ist festgehalten, dass Identitätskarten, die ein Jahr nach Inkrafttreten des angepassten FZA ausgestellt werden, für Reisen in die EU einen Chip enthalten müssen. Nicht-biometrische Identitätskarten, die vor diesem Zeitpunkt ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum für Reisen in die EU gültig.
Kurz gesagt: Wenn Sie ab dem 2. November 2026 eine neue Identitätskarte benötigen, können Sie weiterhin zwischen einer Identitätskarte mit oder ohne Chip wählen. Wenn Sie häufig mit der Identitätskarte in die EU reisen, empfiehlt der Bund die biometrische Variante. Eine Pflicht dazu besteht ab dem 2. November 2026 jedoch noch nicht.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite vom Passbüro Zürich.