Gesuch um Beiträge an familienergänzende Kinderbetreuung

Die Gemeinde Buch am Irchel ist gemäss dem Kinder- und Jugendhilfegesetz angehalten, Eltern ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in der familienergänzenden Kinderbetreuung zu ermöglichen. Die Rahmenbedingungen für die Ausrichtung von Unterstützungsbeiträgen sind in der Verordnung über die Beiträge an die familienergänzende, vorschulische Kinderbetreuung vom 28. November 2014 enthalten. Für die Bemessung der Unterstützungsbeiträge wird das Elternbeitragsreglement zur vorgenannten Verordnung angewendet (Verordnung und Reglement auf Homepage ersichtlich).

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