Wahlanordnung für die Erneuerungswahl Friedensrichter / Friedensrichterin für die Amtsdauer 2027 - 2033
Der Gemeinderat hat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen der Friedensrichterin / des Friedensrichters für die Amtsdauer 2027 bis 2033 auf Sonntag, 28. Februar 2027 festgesetzt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 6. Juni 2027 statt.
Die Wahl wird gemäss Art. 7 der Gemeindeordnung sowie nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR, LS 161.1) an der Urne mit leerem Wahlzettel und Beiblatt durchgeführt.
Für die Wahl findet ein Vorverfahren statt (§§ 48 ff. GPR). Wahlvorschläge müssen bis spätestens Mittwoch, 14. Oktober 2026, 16.00 Uhr, beim Gemeinderat (wahlleitende Behörde) Kirchstrasse 1, 8414 Buch am Irchel eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 VPR).
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis zum 30. Oktober 2026, 12.00 Uhr können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde eingereicht werden. Das Wahlergebnis des ersten Wahlgangs wird am Montag, 1. März 2027 amtlich publiziert.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat. Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, politische Gruppierung oder parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Andelfingen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
Zugehörige Objekte
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| Wahlvorschlag (PDF, 64 kB) | Download | 0 | Wahlvorschlag |