31. Oktober 2025

Aufhebung einer Grabreihe

Auf dem Friedhof Buch am Irchel werden Erdbestattungs- und Urnengräber nach Ablauf der Ruhefrist, gestützt auf § 39 der kantonalen Verordnung über die Bestattungen und
Art. 20 der Bestattungs- und Friedhofverordnung der Gemeinde Buch am Irchel vom
01. September 2025 abgeräumt.

Die Angehörigen dieser Verstorbenen werden gebeten, Grabsteine und Grabandenken bis zum 31. Januar 2026 zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Gemeinde Buch am Irchel die nicht abgeholten Grabsteine wegräumen. Für das Räumen dieser Gräber besteht durch die Gemeinde an die Angehörigen keine Entschädigungspflicht.