
Aufhebung einer Grabreihe
Aufhebung einer Grabreihe
Auf dem Friedhof Buch am Irchel werden die Erdbestattungsgräber aus dem Jahre
1996 - 1998 nach Ablauf der Ruhefrist, gestützt auf § 39 der kantonalen Verordnung über die Bestattungen und Art. 23 der Bestattungs- und Friedhofverordnung der Gemeinde Buch am Irchel vom 29. November 2002 abgeräumt.
Die Angehörigen dieser Verstorbenen werden gebeten, Grabsteine und Grabandenken bis zum 31. August 2025 zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Gemeinde Buch am Irchel die nicht abgeholten Grabsteine wegräumen. Für das Räumen dieser Gräber besteht durch die Gemeinde an die Angehörigen keine Entschädigungspflicht.