Unterstützungsbeiträge an familienergänzende, vorschulische Betreuungsverhältnisse

Für die familienergänzenden Betreuungsverhältnisse in Kinderkrippen und Tagesfamilien können unter gewissen Voraussetzungen Gemeindebeiträge gesprochen werden.

Die Rahmenbedingungen für allfällige Gemeindebeiträge sind in der Verordnung über die Beiträge an die familienergänzende, vorschulische Kinderbetreuung sowie im Elternbeitragsreglement festgehalten.

Verordnungen / Reglemente

Die Gemeindebeiträge müssen mit dem vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Gesuchsformular beantragt werden.

Gesuch um Beiträge an familienergänzende Kinderbetreuung