Abmeldung / Wegzug
Alle volljährigen Personen können Ihren Umzug über das kantonale Portal melden. Die Angaben zu den benötigten Unterlagen finden Sie auf der Startseite des kantonalen Portals. Ihre Angaben werden automatisch an die betroffenen Gemeinden weitergemeldet.
Für Personen mit Schweizer Bürgerrecht, ausgenommen von Wochenaufenthaltern, bestehen keine Einschränkungen. Personen mit ausländischer Herkunft können einige Meldungen aus migrationstechnischen Gründen nicht durchführen und müssen persönlich an den Schalter kommen. Wer sich ins Ausland abmeldet muss ebenfalls persönlich bei der Einwohnerkontrolle erscheinen. Die Voraussetzungen und was Sie für den eUmzugZH bereithalten müssen, wird Ihnen vor dem Prozess aufgelistet. Sie können sich vorgängig unter
www.services.zh.ch/app/eUmzugZH/ informieren. Fragen beantwortet Ihnen die Einwohnerkontrolle gerne.