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Gemeinde Buch am Irchel

Abmeldung ins Ausland


Beim Wegzug ins Ausland melden Sie sich bitte persönlich am Schalter ab (amtlichen Ausweis mitbringen).


Durch den Wegzug ins Ausland endet Ihre Steuerpflicht in der Buch am Irchel und gleichzeitig werden sämtliche Steuern zur Zahlung fällig. Durch eine frühzeitige, direkte Kontaktaufnahme mit dem Steueramt Buch am Irchel können die steuerlichen Formalitäten auf Sie persönlich abgestimmt und optimiert werden.

In jedem Fall benötigen Sie ein bevollmächtigter Vertreter mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz.

Sie werden vom Steueramt die nötigen Steuererklärungsformulare erhalten, welche Sie bitte innerhalb von 4 Wochen ausfüllen. Sie benötigen folgende Unterlagen:

Für die Einkommensdeklaration:
• Lohnausweise des laufenden Jahres bis zum Wegzugsdatum (mindestens die entsprechenden lückenlosen Lohnabrechnungen).
• AHV/IV-Auszahlungsbelege
• Rentenbescheinigung
• Belege über ausbezahlte Taggelder (z.B. Arbeitslosengelder)
• Bei Liegenschaftenbesitz: Entsprechende Liegenschaftenblätter
• Alle Belege über weiteres erzieltes Einkommen

Zusätzlich für die Rückforderung der Verrechnungssteuer:
• Belege über die bis zum Datum des Wegzugs ausbezahlten Dividenden und/oder Zinsen
• Belege über saldierte Spar-, Privat-, Salär-, Kontokorrent- oder Postkonti

Für die Deklaration der Abzüge:
• Ausgefülltes Formular Berufsauslagen
• Belege über bezahlte Schuldzinsen bis Datum des Wegzugs
• Belege über bezahlte Beiträge an die 3. Säule a bis Datum des Wegzugs
• Belege über Einkäufe in die 2. Säule bis Datum des Wegzugs
• Belege über geleistete Beiträge an gemeinnützige Organisationen bis zum Datum des Wegzugs
• Weitere Belege, die für einen eventuellen Steuerabzug nötig sind (z.B. Alimentenzahlungen, Unterhaltsleistungen, Fremdbetreuungskosten für Kinder, etc.)

Für die Vermögensdeklaration:
• Hat sich Ihr Vermögen bis zum Datum des Wegzugs nicht erheblich verändert, werden wir der Deklaration den Vermögensstand per 31.12. des Vorjahres zugrunde legen. Ansonsten benötigen wir die relevanten Belege.

Bei Auszahlung einer Kapitalleistung aus Vorsorge (2.oder 3.Säule a):
• Austrittsabrechnung der Vorsorgeeinrichtung über die Höhe der ausbezahlten
• Kapitalleistung oder
• Bestätigung der Vorsorgeeinrichtung, dass in jedem Fall, unabhängig vom
• Auszahlungszeitpunkt, die Quellensteuer abgezogen wird.