Sperrgut ist Kehricht, der nicht in die normalen Abfallbehältnisse passt (z.B. Möbel, Matratzen, Teppiche, Spielzeug, Sportgeräte etc.).

Im Gebiet der Zweckverband Kehrichtorganisation Wyland (KEWY) kann Sperrgut ohne Voranmeldung der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden. Das Sperrgut muss separat bereitgestellt und mit der notwendigen Anzahl Sperrgutmarken versehen sein.

Hersteller und Händler sind dazu verpflichtet, sperrige Gegenstände beim Kauf einer vergleichbaren Ware (die Marke spielt dabei keine Rolle) zurückzunehmen. Ohne Neukauf besteht keine Rücknahmepflicht durch den Handel für sperrige Gegenstände. Sperrige und „unnötige“ Verpackungen können in der Verkaufsstelle gratis zurückgelassen oder dahin zurückgebracht werden.

Tipps

Das Sperrgut bis zu folgenden maximalen Massen kann der normalen Kehrichtabfuhr abgegeben werden: 200 x 80 x 50 cm und das Gewicht darf nicht mehr als 30 kg betragen.

Beim Sperrgut kommt nicht mehr das Volumen zum tragen, sondern es gilt ausschliesslich das Gewicht. Es wird nach folgenden Gewichtskategorien unterschieden:

bis 2.5 kg ½ Marke
bis 5.0 kg 1 Marke
bis 10.0 kg 2 Marken
bis 15.0 kg 3 Marken

Bei Sofas ist es nicht immer einfach das Gewicht abzuschätzen. Sollte das Gewicht nicht festgestellt werden können, gilt: Pro Sitzplatz = 2 Marken

Wichtig

Dis bis anhin durch die Gemeinde gebührenfrei durchgeführte Sperrgutsammlung findet in Zukunft nicht mehr statt!

Beim Sperrgut ist darauf zu achten, dass nicht brennbares Material (Altmetalle usw.) zuvor entfernt wird. Sollte solches Material nicht entfernt worden sein, kann das Sperrgut nicht abgeführt werden.

Regelmässige Abfuhr

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Kehrichtabfuhr