Rechnungsprüfungskommission

Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) für die Politische Gemeinde besteht aus fünf Mitgliedern, die alle vier Jahre an der Urne gewählt werden.

Die Rechnungsprüfungskommission prüft das Budget und die Jahresrechnung (exkl. die finanztechnische Prüfung, die von einer externen Fachstelle vorgenommen wird) der Politischen Gemeinde und stellt Antrag an die Gemeindeversammlung.

Im Weiteren prüft die Rechnungsprüfungskommission alle übrigen Anträge an die Gemeindeversammlung, welche von finanzieller Tragweite sind (z.B. Kreditanträge und Bauabrechnungen).

Kontakt

Rechnungsprüfungskommission
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