Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Erfährt die KESB durch die betroffene Person selbst oder durch Angehörige, Nachbarn, Polizei oder von anderen Personen von einer Gefährdungssituation, klärt sie ab, wie geholfen werden kann. Nötigenfalls setzt die KESB eine Beiständin oder einen Beistand ein, beispielsweise wenn eine betagte Person mit ihren finanziellen Angelegenheiten überfordert ist oder Eltern nicht in der Lage sind, sich genügend um ihre Kinder zu sorgen. In besonderen Fällen kann die Behörde die Unterbringung einer Person in einer psychiatrischen Klinik oder in eine Institution anordnen.
In den Bezirken Winterthur und Andelfingen haben sich die Stadt Winterthur sowie die 19 Landgemeinden im Bezirk Winterthur und die 24 Landgemeinden im Bezirk Andelfingen darauf verständigt, einen gemeinsamen KESB-Kreis zu bilden. Mit einer Zuständigkeit von rund 180‘000 Einwohnern und 44 Gemeinden ist die KESB Winterthur-Andelfingen eine der grössten in der Schweiz. Sitzgemeinde ist die Stadt Winterthur.
Kontakt
Kindes- und ErwachsenenschutzbehördeBahnhofplatz 17
8402 Winterthur
Tel. 052 267 56 42
Fax 052 267 65 76
kesb@win.ch
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