Tipps | Das Sperrgut bis zu folgenden maximalen Massen kann der normalen Kehrichtabfuhr abgegeben werden: 200 x 80 x 50 cm und das Gewicht darf nicht mehr als 30 kg betragen. Beim Sperrgut kommt nicht mehr das Volumen zum tragen, sondern es gilt ausschliesslich das Gewicht. Es wird nach folgenden Gewichtskategorien unterschieden: bis 2.5 kg ½ Marke bis 5.0 kg 1 Marke bis 10.0 kg 2 Marken bis 15.0 kg 3 Marken Bei Sofas ist es nicht immer einfach das Gewicht abzuschätzen. Sollte das Gewicht nicht festgestellt werden können, gilt: Pro Sitzplatz = 2 Marken | |
Wichtig | Dis bis anhin durch die Gemeinde gebührenfrei durchgeführte Sperrgutsammlung findet in Zukunft nicht mehr statt! Beim Sperrgut ist darauf zu achten, dass nicht brennbares Material (Altmetalle usw.) zuvor entfernt wird. Sollte solches Material nicht entfernt worden sein, kann das Sperrgut nicht abgeführt werden. |
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