Teilrevision kommunale Nutzungsplanung / Festsetzung und Genehmigung in der Gemeinde Buch am Irchel.
Bekanntmachung der kommunalen Festsetzung und der Genehmigung der Baudirektion:
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Buch am Irchel haben an der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2022 folgenden Beschluss gefasst:
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung Nr. 0875 / 22 vom 10. Oktober 2022 die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung genehmigt.
Auflage
Die Unterlagen liegen ab dem 14. Oktober 2022 während 30 Tagen während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf der Gemeindeverwaltung auf (§ 5 Abs. 3 PBG).
Rechtsmittel
Gegen den Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht erhoben werden (§§ 329 ff. PBG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
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