Die Stimmberechtigten fassten an der Gemeindeversammlung folgende Beschlüsse:
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2021 der Politischen Gemeinde Buch am Irchel
2. Genehmigung Teilrevision der Bau- und Zonenordnung
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2022 liegt während den ordentlichen Bürozeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.
Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Andelfingen, 8450 Andelfingen, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a und § 22 Abs. 1 VRG).
Im Übrigen kann gegen die Beschlüsse wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit oder Verletzung des übergeordneten Rechts innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Andelfingen, 8450 Andelfingen, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Begehren um Berichtigung des Protokolls sind in Form einer Aufsichtsbeschwerde zu erheben. Die Kosten des Rekurs- bzw. Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Buch am Irchel, 24. Juni 2022
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