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Gemeinde Buch am Irchel

Inkraftsetzung Abfallverordnung und Erlass Gebührentarif Abfallwesen

Mit der Verfügung vom 8. März 2022 genehmigte die Baudirektion des Kantons Zürich
(AWEL, Abteilung Abfallwirtschaft und Betriebe) die totalrevidierte Abfallverordnung vom 25. November 2021. Die Verfügung wird zur Einsicht aufgelegt.

Gemäss Art. 11 Abs. 2 der Abfallverordnung vom 25. November 2021 bestimmt der Gemeinderat den Zeitpunkt der Inkraftsetzung. An der Sitzung vom 5. Mai 2022 legte der Gemeinderat die Inkraftsetzung per 1. Januar 2023 fest.

In Anwendung von Art. 7 Abs. 7 der Abfallverordnung vom 25. November 2021 hat der Gemeinderat die Gebührentarife per 1. Januar 2023 erlassen. Der vollständige Beschluss sowie die dazugehörigen Unterlagen liegen während der Rekursfrist in der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf.

 

Mit dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen werden alle früheren Bestimmungen aufgehoben.

 

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, wenn möglich beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

 

Gemeinderat Buch am Irchel

                                                                                         

Buch am Irchel, 13. Mai 2022



Datum der Neuigkeit 13. Mai 2022