Der Gemeinderat Buch am Irchel hat, gestützt auf die Gebührenverordnung, mit Beschluss Nr. 186 vom 19. November 2020 die Gebührentarife per 1. Januar 2021 festgesetzt.
Der vollständige Beschluss sowie die dazugehörigen Unterlagen liegen während der Rekursfrist in der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Andelfingen, 8450 Andelfingen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Gemeinderat Buch am Irchel
Buch am Irchel, 27. November 2020
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