Der Gemeinderat Buch am Irchel hat mit Beschluss Nr. 187 vom 15. Dezember 2022 das Gebäude Vers.-Nr. 523, Wiler 35, (Inventar-Nr. 211) aus dem Hinweisinventar entlassen.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, wenn möglich beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Dem Lauf der Rekursfrist und allfälligen Rechtsmitteln gegen diesen Beschluss kommt von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zu.
Der Beschluss kann während der Rekursfrist auf der Gemeindeverwaltung Buch am Irchel, Kirchstrasse 1, 8414 Buch am Irchel, während den regulären Öffnungszeiten eingesehen werden.
Gemeinderat Buch am Irchel, 23. Dezember 2022
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