Betrifft: 8414 Buch am Irchel
Verkehrsanordnung: Auf Antrag der Gemeinde Buch am Irchel vom 21. September 2022 hat die Kantonspolizei Zürich folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Buch am Irchel, Kählwiesstrasse, Einmündung in die Hauptstrasse. Im Zusammenhang mit der Sanierung der Hauptstrasse wird auf der Kählwiesstrasse bei der Einmündung in die Hauptstrasse der Rechtsvortritt entzogen (Kein Vortritt)
Verfügende Stelle: Kantonspolizei Zürich – Verkehrstechnische Abteilung
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Kontaktstelle: Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich
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