Der Gemeinderat beurteilt die ausgeprägte Trockenheit infolge ausbleibender Niederschläge auf dem Gemeindegebiet als gefährlich. Ergiebige Niederschläge sind gemäss den Wettervorhersagen leider keine in Sicht. Zum Schutz von Landschaft, Mensch und Tier hat der Gemeinderat am 28. Juli 2022 ein allgemeines Feuerverbot erlassen.
Dies bedeutet konkret:
Das allgemeine Feuerverbot gilt ab sofort bis auf Widerruf. Da das generelle Feuerverbot aufgrund der akuten Gefahr sofort umgesetzt werden muss, ist einem allfälligen Rekurs gegen diesen Beschluss die aufschiebende Wirkung zu entziehen.
Gegen diesen Beschluss kann innert dreissig Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Selnaustrasse 32, 8001 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Dokument 2022-07-28_Feuerverbot_Gemeindegebiet.pdf (pdf, 83.5 kB)
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