Der Gemeinderat Buch am Irchel hat mit Beschluss Nr. 100 vom 13. Juni 2019 das kommunale Inventar der schutzwürdigen Objekte (Hinweisinventar) festgesetzt.

In § 203 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zürich wird definiert, was Schutzobjekte sind. In Absatz 2 wird festgehalten, dass die zuständigen Behörden Inventare über die Schutzobjekte erstellen. Das Hinweisinventar kann auf der Gemeindehomepage oder auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Das vom Gemeinderat genehmigte Inventar ist ein behördenverbindliches Instrument und muss bei weiteren Planungen seitens der Gemeinde berücksichtigt werden. Beim Hinweisinventar handelt es sich nicht um Schutzmassnahmen, sondern lediglich um eine Zusammenstellung von an sich schutzfähigen Objekten. Somit kann die Aufnahmen ins Inventar auch nicht mit Rechtsmitteln angefochten werden. Eine rechtsverbindliche Unterschutzstellung wird erst bei gegebenem Anlass, z.B. Gesuch um Abbruch oder Umbau geprüft und allenfalls durch den Gemeinderat verfügt.

Details können Sie den untenstehenden Dokumenten entnehmen oder via Link den vollständigen Plan abrufen: https://map.ingesa.ch/buch/BM3.asp

Informationen

Datum
5. Juli 2019
Herausgeber/-in
Gemeinderat Buch am Irchel
Autor/-in
Gemeinde Buch am Irchel

Dokumente

Name
Inhaltsverzeichnis.pdf (PDF, 41.81 kB) Download 0 Inhaltsverzeichnis.pdf
Inhaltsverzeichnis_Homepage.xlsx (XLSX, 20.18 kB) Download 1 Inhaltsverzeichnis_Homepage.xlsx
Orteile_Wiler_Desibach_Bebikon.pdf (PDF, 18.6 MB) Download 2 Orteile_Wiler_Desibach_Bebikon.pdf
Ortsteil_Oberbuch.pdf (PDF, 36.68 MB) Download 3 Ortsteil_Oberbuch.pdf
Ortsteil_Unterbuch.pdf (PDF, 21.27 MB) Download 4 Ortsteil_Unterbuch.pdf
Diverse_Objekte.pdf (PDF, 17.45 MB) Download 5 Diverse_Objekte.pdf

Zugehörige Objekte

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