Die Offenlegung der Interessenbindungen dient der Transparenz der Entscheidfindung, stärkt die Legitimation von Beschlüssen und vereinfacht die Durchsetzung der Ausstandsregeln.

Jedes Mitglied der Gemeindebehörden (Gemeinderat und Rechnungsprüfungskommission) informiert die Gemeindeverwaltung zu Beginn des Amtsantritts und jeweils auf Jahresbeginn schriftlich über die Angaben der Interessenbindungen.

Informationen

Datum
1. Januar 2022
Herausgeber/-in
Gemeinde Buch am Irchel

Dokumente

Name
Offenlegung_der_Interessenbindungen_20221005.pdf (PDF, 220.05 kB) Download 0 Offenlegung_der_Interessenbindungen_20221005.pdf