Benützungsgesuch Irchelhalle

Für das Folgejahr sind Dauerbelegungen der Hallenräumlichkeiten jeweils bis Anfang Juli mit dem Benützungsgesuch der Liegenschaftenverwaltung Buch am Irchel zu melden. Die Meldung ist notwendig selbst wenn die Belegung für das bevorstehende Jahr gleichbleibend sein sollte.

Einzelnutzungen der Hallenräumlichkeiten sind auf der Homepage der Gemeinde über die Rubrik Verwaltung, Raumreservationen zu tätigen. Die bestehenden Reservationen bzw. Belegungen können ebenfalls via diesem Link eingesehen werden.

Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen die Liegenschaftenverwaltung unter T. 052 305 32 00 gerne zur Verfügung.

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