Steuererklärung Fristerstreckung

Sie können den offiziellen Einreichetermin für die Steuererklärung (31. März) nicht einhalten? Kein Problem, teilen Sie Ihre gewünschte Fristverlängerung (spätestens 30.11.) dem Steueramt mit.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionTelefonKontakt

Bemerkung

Tragen Sie das gewünschte Fristerstreckungsdatum ein.

Unterlagen

Wir benötigen von Ihnen Name, Vorname, Adresse, Registernummer und das gewünsche Einreichedatum der Steuererklärung.

Verfahren

Nach Erhalt dieses Onlineformulars werden wir die Fristerstreckung in unserem System eintragen.

Fristverlängerungen werden bis längstens 30. November des aktuellen Jahres bewilligt. Weiterreichende Gesuche müssen wir abweisen.

Das Gesuch ist vor Ablauf der Einreichefrist zu stellen. Nach diesem Termin eingereichte Gesuche können nicht mehr bewilligt werden.

Beachten Sie, dass genehmigte Fristen nicht bestätigt werden.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.